Punkt sieben der Gnom-Geschäftsordnung, also Reklamationen.

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Mängel der Sache
nach den im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Regeln.

Die reklamierte Ware, zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und den Umständen seiner Feststellung
sowie dem Wunsch des Käufers, wird nach vorheriger Vereinbarung von wo und wann
vom Kurier beim Käufer abgeholt.

Der Käufer kann verlangen, dass die Sache gegen eine mangelfreie ersetzt oder der Mangel beseitigt wird.
Wenn die verkaufte Sache einen Mangel hat, kann der Käufer außerdem eine Erklärung
zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag abgeben, es sei denn, der Verkäufer ersetzt die mangelhafte Sache unverzüglich
durch eine mangelfreie oder beseitigt den Mangel.
Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist.

Die Reklamation des Käufers wird innerhalb von 14 Tagen bearbeitet,
gerechnet ab dem Tag ihres Eingangs beim Verkäufer. Wird die Reklamation nicht anerkannt, wird die Ware
dem Käufer zusammen mit einer Begründung über die Unbegründetheit der Reklamation zurückgesendet.

Alle zusätzlichen Informationen findest du in der Shop-Ordnung
oder stelle eine Frage über das Kontaktformular.

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